Schutzkonzept  
WALDKINDERGARTEN DIE TUMMETOTTS  
Kind und Demokratie e.V.  
Schutzkonzept vom Waldkindergarten „die Tummetotts“  
Das Kinderschutzkonzept beruht auf dem §45 Abs. 2 Satz 2 Nr 4 SGB VIII und dem §8a SGB VIII.  
Die dem Kinderschutzkonzept zu Grunde liegenden Paragrafen sind hier einleitend aufgeführt.  
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26.  
Juni 1990, BGBl. I S. 1163)  
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die  
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im  
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses  
Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder  
den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher  
Einschätzung erforderlich ist,  
1. sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu  
verschaffen sowie  
2. Personen, die gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz dem  
Jugendamt Daten übermittelt haben, in geeigneter Weise an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen. Hält  
das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat  
es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.  
(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen;  
dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des  
Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht  
abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.  
(3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der  
Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die  
Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die  
Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen  
zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.  
(4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch  
erbringen, ist sicherzustellen, dass  
1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen  
betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,  
2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie  
3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung  
einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage  
gestellt wird.  
In den Vereinbarungen sind die Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit  
erfahrenen  
Fachkraft zu regeln, die insbesondere auch den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen  
mit Behinderungen Rechnung tragen. Daneben ist in die Vereinbarungen insbesondere die Verpflichtung  
aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von  
Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung  
nicht anders abgewendet werden kann.  
1
(5) In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist  
sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen  
betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft  
beratend hinzuziehen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung  
einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Absatz 4 Satz 2  
und 3 gilt entsprechend.  
(6) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder  
eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die  
Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a  
erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen  
Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden  
sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.  
§ 45 Abs. 2 Nr. 4: „Zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern in der Einrichtung die Entwicklung,  
Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung  
und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und  
außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden.“  
Einleitung zum Schutzkonzept  
Nach §§ 8a und 45 Abs. 2 Satz2 Nr. 4 SGB VIII  
Durch die Entwicklung und Umsetzung dieses Schutzkonzepts, soll das Wohl der Kinder im Waldkindergarten  
„die Tummetotts“ gew hrleistet werden. In diesem Konzept wurden:  
Gefahren analysiert in den Bereichen R umlichkeit, Gewalt unter Kindern, Gewalt zwischen Eltern und  
Kindern, Gewalt zwischen P dagogInnen/sonstigen MitarbeiterInnen und Kindern und Gewalt zwischen  
Erwachsenen.  
Zu den Pr ventionsmaßnahmen und Verfahrensabläufen die entwickelt und festgelegt wurden zählen  
Themen wie Kinderrechte, Partizipation, Sexualpädagogik, ein Verhaltenskodex für Erwachsene,  
Beschwerdemanagement und Fortbildungen und Leitfäden für das bestehende Personal und Neueinstellungen.  
Interventionsmaßnahmen zum Umgang mit Verdachtsmomenten sowie die Vorgabe für ein angemessenes  
Verhalten in Risikosituationen sind über die Verfahrensabläufe und Erläuterungen hierzu im Konzept  
berücksichtigt.  
Kooperationspartner, mit denen der Waldkindergarten im Rahmen des Kinderschutzes kooperiert, sind für eine  
gute Übersicht in einer Tabelle gelistet und jederzeit einsehbar aufgehoben.  
So wird sichergestellt, dass sich die MitarbeiterInnen, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung besteht,  
an diesem Konzept orientieren können und ein professioneller Umgang gewährleistet ist. Das  
Kinderschutzkonzept wird jährlich, gemeinsam mit der Risikoanalyse im Qualitätszirkel reflektiert und angepasst.  
Bestandteil des Schutzkonzepts ist ein Verhaltenskodex, in dem Regeln für den professionellen Umgang mit  
N he, Distanz, Macht und Gewalt sowie der Umgang mit Fehlern und Grenzüberschreitungen im Team  
festgelegt ist.  
Eine Best  
sowohl vom pädagogischen Personal als auch von PraktikantInnen der Einrichtung zu unterzeichnen.  
Die Eltern erhalten jährlich beim ersten Elternnachmittag im Kindergartenjahr eine Einführung in das  
Schutzkonzept mit gesondertem Hinweis auf das Beschwerdemanagement und den Verhaltenskodex, der in der  
Einrichtung gelebt wird.  
2
Risikoanalyse  
Einstellungssituation  
Es wird eine Best  
Kinderschutzkonzept unterzeichnet. Ein erweitertes polizeiliches  
Führungszeugnis, was nicht  
eingeholt und alle fünf Jahre neu beantragt und abgegeben.  
2,5 Jahre bis Schuleintritt  
Wie alt sind die Kinder, die in unserer Kita  
betreut werden?  
Gibt es Kinder, die sich nicht oder nur  
eingeschr nkt verbal mitteilen k nnen?  
Gibt es räumliche Besonderheiten, die Gewalt  
begünstigen k nnen?  
Ja, durch Ver  
Im Sommer und im Herbst schlecht einsehbare Nischen und  
Verstecke.  
Dauerhaft im  
Außenstehenden statt was Schutz und Risiko zugleich bietet.  
Wickeln und Toilettenbegleitung und Alleinbetreuung.  
Wobei der  
Gibt es Situationen, in denen die Gefahr für  
Kinder, Gewalt oder Machtmissbrauch  
ausgesetzt zu sein, besonders groß ist?  
Entstehen zwischen p dagogischen  
Fachkr ften und Kindern besondere N he-  
und Vertrauensverh ltnisse?  
Ja, viele Kinder entwickeln ein enges Vertrauensverh  
p
Besteht die Gefahr, dass diese im Einzelfall  
ausgenutzt werden?  
Dies wird  
dies  
Grund  
Finden in der Kita bernachtungen oder  
Ausflüge mit bernachtungen statt?  
Gibt es in der Kita bereits Regeln für einen  
angemessenen Umgang von N he und  
Distanz?  
Nein, es finden keinerle  
Schlafzeiten  
Ja, z.B. die Verhaltensampel h  
MitarbeiterInnen und PraktikantInnen aus.  
Gibt es im Team Fachwissen über die Themen  
Gewalt, sexualisierte Gewalt und  
Machtmissbrauch?  
Fortbildungen/Vortr  
und entsprechend reagiert.  
Fortbildungen, Vortr  
Zu den Pr  
entwickelt und festgelegt wurden z  
Gibt es in der Kita bereits wirksame Pr ven-  
tionsmaßnahmen zum Schutz der Kinder vor  
jeder Form von Gewalt?  
und Verfahrensab  
Kinderrechte nach Korcak, Partizipation, Sexualp  
Verhaltenskodex für Erwachsene, Beschwerdemanagement und  
Fortbildungen und Leitf  
Neueinstellungen.  
Dies wird  
l und  
Sind die Zust ndigkeiten in der Kita klar  
definiert und werden diese auch eingehalten,  
oder gibt es informelle Parallelstrukturen?  
Sind die Kommunikationswege in der Kita  
transparent oder leicht umgehbar?  
.
Durch ein kleines Team, w  
viertelj  
existiert viel Austausch.  
Durch Personalmangel, wenig Zeitressourcen und unzureichende  
Arbeitsverteilung  
geraten. Dies wird j  
Dies wird  
immer wieder Themen in den Hintergrund  
Welche Strukturen k nnen von T tern bei der  
Planung und Umsetzung von bergriffen auf  
Kinder genutzt werden?  
Grund  
dies  
Wurde das Team schon zum richtigen  
Umgang mit einem Verdacht auf  
Kindeswohlgef hrdung geschult (§ 8a SGB  
VIII)?  
Durch eine  
Mitarbeiter, wird hier auf einen regelm  
geachtet.  
-7Fortbildungen etc. der  
3
Verhaltensampel in unserer Einrichtung  
Dieses  
Intim anfassen  
Misshandeln  
Verhalten geht Intimsph  
Herabsetzend über Kinder und Eltern sprechen  
Schubsen  
nicht  
Zwingen  
Schlagen  
Strafen  
Isolieren / fesseln / einsperren  
Schütteln  
Angst machen  
Vertrauen brechen  
Sozialer Ausschluss  
Vorführen  
Nicht beachten  
Diskriminieren  
Bewusste Aufsichtspflichtverletzung  
Mangelnde Einsicht  
konstantes Fehlverhalten  
Küssen  
Bloßstellen  
L
Kneifen  
Verletzen (fest anpacken, am Arm ziehen) im Fall von  
Selbst- oder Fremdschutz ist ein k  
Festhalten angebracht.  
Dieses  
Verhalten ist  
p
kritisch und für  
die  
Sozialer Ausschluss als Strafe.  
Auslachen (Schadenfreude, dringend anschließende  
Reflexion mit dem Kind / Erwachsenen)  
L
Stigmatisieren  
S
(Bewusstes) Wegschauen  
Keine Regeln festlegen  
Anschnauzen  
Regeln  
Entwicklung  
nicht  
Laute k  
Autor  
Nur im Falle zur abrupten Unterbrechung bei  
Gefahr von Verletzung zul  
Regeln werden von Erwachsenen nicht  
eingehalten (regelloses Haus)  
Unsicheres Handeln  
Nicht ausreden lassen  
Verabredungen nicht einhalten  
Diese aufgez  
Insbesondere folgende grundlegende Aspekte erfordern Selbstreflektion: Welches Verhalten bringt mich  
auf die Palme? Wo sind meine eigenen Grenzen? Hierbei unterstützt die Methode der kollegialen  
Beratung bzw. das Ansprechen einer Vertrauensperson.  
Dieses  
Verhalten ist  
p
Positive Grundhaltung, Ressourcenorientiert arbeiten Aufmerksames Zuh  
Trennung von der Gruppe als positive Zeit in  
Begleitung oder in einer Kleingruppe als L  
Ver  
Positives Menschenbild  
Den Gefühlen der Kinder Raum geben  
Trauer zulassen  
Themen der Kinder wertsch  
Angemessenes Lob aussprechen k  
Vorbildliche Sprache  
Integrit  
richtig  
gewaltfreie Kommunikation  
Ehrlichkeit  
Flexibil  
Authentisch sein  
Transparenz  
Echtheit  
Unvoreingenommenheit  
Fairness  
Vermittler / Schlichter)  
Regelkonform verhalten  
Konsequent sein  
Verst  
Distanz und  
Gerechtigkeit  
Kinder und Eltern wertsch  
Empathie verbalisieren, mit K  
Herzlichkeit  
Begeisterungsf  
Selbstreflexion  
„Nimm nichts pers  
Auf die Augenh  
Ausgeglichenheit  
Freundlichkeit  
Impulse geben  
partnerschaftliches Verhalten  
Hilfe zur Selbsthilfe  
Ver  
Folgendes wird von Kindern m  
Regeln einhalten  
4
Grenzüberschreitungen unter Kindern und Erzieher/-innen unterbinden  
Kinder anhalten, Konflikte friedlich zu  
5
Verhaltensablauf unter Fach  
bei Gewalt in der Einrichtung  
Hinsehen  
MitarbeiterInnen achten darauf, wie die KollegInnen mit den  
Kindern umgehen.  
Bei unangemessenem, gewalttätigem, übergriffigem  
Verhalten oder Machtmissbrauch sehen die  
MitarbeiterInnen aktiv hin und nicht aus falsch verstandener  
Kollegialit t weg.  
Eingreifen  
Hat eine Kollegin/ ein Kollege in einer konkreten Situation  
die Kontrolle verloren, greifen KollegInnen, die dies  
beobachten, ein.  
Sie unterbrechen die Situation und beenden den Übergriff  
zum Schutz des Kindes (und letztlich auch zum Schutz der  
Kollegin/ des Kollegen).  
Ansprechen  
Hat sich die Situation wieder beruhigt, muss die Kollegin/  
der Kollege, die/der das Fehlverhalten an den Tag gelegt  
hat, von der Fachkraft, die eingegriffen hat, noch am selben  
Tag auf den Vorfall angesprochen werden.  
Die Fachkraft, die eingegriffen hat, schildert den Vorfall aus  
ihrer Sicht und auch, warum sie diesen als gewaltt tig oder  
als Machtmissbrauch empfunden hat.  
Die betroffene Fachkraft bekommt die Gelegenheit, ihre  
Sicht der Dinge darzustellen bzw. ihr Verhalten zu erkl ren.  
Wenn notwendig, sollte der Fachkraft Unterstützung  
angeboten werden, um solche Situationen in Zukunft zu  
vermeiden.  
Hilfe einfordern  
Die p dagogische Fachkraft bespricht den Vorfall in jedem  
Fall mit der Leitung und überlegt gemeinsam mit dieser und  
ggf. mit der betroffenen Fachkraft und dem gesamten  
Team, wie man solche Situationen zukünftig vermeiden  
kann.  
Leitung informieren  
Bei massiven bergriffen oder Gewaltsituationen, aber  
auch wenn die MitarbeiterInnen das Gefühl haben, bei der  
betroffenen Fachkraft nicht ernst genommen zu werden,  
wenden sich diese umgehend an die Kita-Leitung und ggf.  
auch an den Tr ger bzw. das Jugendamt.  
6
Verfahrensablauf bei Verdacht gegenüber KollegInnen  
Die Verfahrensab  
er  
Auſtreten von grenzüberschreitendem Verhalten  
1. Verpflichtende Info an Leitung bzw. Träger (wenn Leitung betroffen ist)  
2. Bewertung der Informa  
Maßnahmen ergreifen,  
Krisenkommunika  
(Anm.1)  
Ja  
Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich?  
Nein  
Ja  
Weitere Klärung erforderlich?  
Externe Exper  
Nein  
Nein  
Info an Beteiligte, ggf. Rehabilita  
Verdacht begründet?  
Ja  
3. Gemeinsame Risikoeinschätzung (Anm. 2)  
4. Gespräch mit dem*der betroffenen Beschäſtigten  
Ja  
For  
Weiterführung  
des Verfahrens?  
Verfahrens  
- Freistellung/Hausverbot  
- Hilfe für Betroffene  
- Transparenz  
Nein  
Nein  
- Ggf. Strafanzeige  
Rehabilita  
(Anm. 3)  
Verdacht besteht noch  
Ja  
Maßnahmen abwägen  
- Sa  
- dienstrechtliche  
Op  
- Transparenz im Team  
- Bewährungsauflagen  
7
Anmerkungen zum Verfahrensablauf bei Verdacht unter KollegInnen  
Anm. 1: Krisenkommunikation  
Zur Krisenkommunikation geh  
Eltern! Der Informationspflicht gegenüber den Eltern sollte man unbedingt zügig aber nicht übereilt  
nachkommen. Dies ist wichtig, da der Kindergarten dadurch  
gesetzt wird. Externe Beratung (Fachberatung etc.) wird mit in die Planung und Durchführung von  
Elterngesp  
bedachtsamer, ehrlicher Umgang damit ist wichtig.  
Bitte beachten: Die Information der Eltern sollte nach dem Grundsatz erfolgen: So viel wie n  
wie  
muss unbedingt vermieden und der Opferschutz sichergestellt sein. Die Information darf keinen Anlass zu  
übler Nachrede bieten.  
Anm. 2: Wenn gewichtige Anhaltspunkte die Vermutung bes  
Gesp  
Unschuldsvermutung ausgehen, keine suggestiven, sondern offene Fragen stellen)  
Gesp  
-
und Unterstützungsangebote anbieten, verdeutlichen, dass gerichtsverwertbare Gespr  
Kriminalpolizei erfolgen dürfen, n  
abstimmen)  
Anm. 3: Rehabilitationsverfahren  
Der Nachsorge ist ein hoher Stellenwert einzur  
Begleitung. Gleichzeitig muss die Leitung umfassend und ausführlich über das Verfahren informieren. Dies  
bedeutet eine intensive Nachbereitung im Team, aber auch gegenüber Eltern und Elternvertreter*innen. Die  
Öffentlichkeit im eigenen Sozialraum muss sensibel und ausreichend informiert werden. Die Rehabilitation  
muss mit der gleichen Intensit  
ines Verdachtes.  
8
Verfahrensablauf bei externem Verdacht auf Kindeswohlgef  
Anmerkung  
Fallen in der Gruppe – einmalig oder wiederholt – gewichtige Anhaltspunkte bei einem Kind auf, die eine  
Kindeswohlgef  
Team die pe  
ft. Beobachtungen und Eindrücke diesbezüglich werden  
dokumentiert.  
Verdichtet sich die Sorge in Bezug auf eine Kindeswohlgef  
muss die  
Leitung nach § 8 a Abs. 4 SGB VIII eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Fachlich ist dies sehr  
geboten. Die fachliche und pe  
dieser Situation außerordentlich hilfreich.  
Die Einbeziehung der Eltern erfolgt – wenn dadurch der Kindesschutz nicht gef  
– nach der  
Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Gerade bei F  
eine zu frühe Einbeziehung der Eltern ohne hinreichende vorherige fachliche Reflexion schwere Fehler  
wahrscheinlich.  
Für weitere Gesp  
Ordner: §8a SGB VIII zu nutzen.  
10  
Ablauf Beschwerdemanagement  
Anlass von Beschwerden: Mit der Beschwerde  
aus der Differenz zwischen der gewünschten und der durch unsere Einrichtung erbrachten Leistung hervorgeht.  
Beschwerden sind als konstruktive Kritik erwünscht. Der T  
Ernsthaftigkeit und verfolgen gemeinsam mit den betroffenen Personen das Ziel der Beilegung mit  
Berücksichtigung beidseitiger Interessen.  
Anliegen und Beschwerden der Kinder, finden in Begleitung der Eltern, auf diesem Wege ebenso Raum für eine  
Kl  
Befindlichkeiten in die Gruppe zu tragen, ohne dass eine Wertung des ge  
Das  
11  
p
den gemeinsamen Vormittag berücksichtigen.  
Durch w  
eamsitzungen und die Begleitung einer Fachberatung, sowie die Sensibilisierung zu einem  
achtsamen und diskriminierungsarmen Umgang aller Beteiligten der Einrichtung durch die Qualit  
wird zudem den MitarbeiterInnen Raum für einen konstruktiven Umgang mit Kritik geboten.  
,
Verfahrensablauf bei Verletzung  
Es kann jederzeit zu Unf  
verhalten hat.  
Der Verfahrensablauf wird gut sichtbar aufgeh  
Verfahrensregeln zum Umgang mit verletzten Kindern  
Kinder in unserer Einrichtung vor Unf  
aller MitarbeiterInnen. Will man jungen Menschen Erfahrungs- und Entwicklung  
sich erproben k  
Verfahrensregeln haben daher den Zweck, Leitlinien für angemessenes und situationsgerechtes Verhalten im  
Notfall aufzuzeigen. Sie werden ausgeh  
alle MitarbeiterInnen sichtbar sind. Wir wollen nicht  
nur gesetzliche Anforderungen umfassend umsetzen und damit haftungsrechtliche Risiken minimieren, sondern  
vor allem eine kompetente Betreuung sicherstellen.  
Alle festangestellten MitarbeiterInnen absolvieren im zweij  
Auffrischungskurs  
Alle Honorarkr  
werden darauf aufmerksam gemacht, wo die Erste-Hilfe-Ausstattung aufbewahrt wird.  
Zudem t tarbeiterInnen ein erste Hilfe-Set in seinem Rucksack mit sich.  
-Hilfe-  
12  
Verfahrensablauf bei verletzten Kindern  
Generell gilt: Im Zweifelsfall immer lieber den Notruf w  
leichte Verletzung  
p
t
Kühlkissen/Pflaster  
Kind beobachten  
Mitteilung an Leitung  
Mitteilung an Sorgeberechtigte (bei Abholung, sonst telefonisch)  
mittlere Verletzung  
Erste Hilfe notwendig  
Mitteilung an Leitung  
Benachrichtigung der Sorgeberechtigten  
Sorgeberechtigte sind erreichbar und erscheinen in Kürze  
Sorgeberechtigte sind nicht erreichbar oder  
Notfallnummer 112 anrufen!  
Betreuen des Kindes bis zum Eintreffen der Sorgeberechtigten/Person unter Notfallrufnummer  
schwere Verletzung  
Erste Hilfe, lebensrettende Maßnahmen notwendig  
Notfallnummer 112 anrufen!  
Mitteilung an Leitung  
Benachrichtigung der Sorgeberechtigten  
Sorgeberechtigte sind erreichbar und erscheinen in Kürze  
Sorgeberechtigte kommen direkt ins Krankenhaus: Begleitung des Kindes ins Krankenhaus und  
Betreuung bis zum Eintreffen der Sorgeberechtigten  
Beachte: Mitarbeitende und Honorarkr  
Absprache mit der Leitung keinerlei Medikamente verabreichen!  
13  
Aushang Telefonnummern  
Notfallnummern  
Polizei 110  
Polizeikommissariat Rendsburg: 04331 208450  
Feuerwehr: 112  
Feuer- und Rettungswache Rd: 04331-123090  
Giftinformationszentrum-Nord: 0551-192 40  
Kinder- und Jugendnotdienst: 040-428 153 200  
Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) leistet erste Hilfe für Kinder und Jugendliche in akuten sozialen Krisen  
– rund um die Uhr.  
Sozialpsychiatrischer Dienst Kreis Rd.-Eckernf: 04331-202243  
In akuten psychischen Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen ist hier kurzfristige Hilfe und  
Unterstützung zu erhalten.  
Sorgentelefon Kinderschutzbund Rd: 04331-76577  
Leitung der Einrichtung vor Ort oder unter:  
Hannes Mühlens: 0152- 07231503  
Lena Richter: 0176-70465012  
14  
Kooperationspartner im Falle einer Kindeswohlgef  
Heimaufsicht für Kitas Rd:  
Thies Schmalfeld: 04331-202-635  
Maren Bonni-Justen: 04331- 202-252  
kindertagesstaette@kreis-rd.de  
Fachberatung des Waldkigas die Tummetotts: 0152-02748752  
Wiebke Kühl  
Insofern erfahrene Fachkraft/ InsoFa Diakonie: 04331-696330  
oder bei Frau Bonni-Justen um Vermittlung bitten  
Jugend uns Sozialdienst JSD Rd: 04331-202-115  
Sozialpsychiatrischer Dienst Kreis Rd.-Eckernf: 04331-202-243  
In akuten psychischen Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen ist hier kurzfristige Hilfe und  
Unterstützung zu erhalten.  
Notfalltelefon für Eltern und Kinder: 04331-202-388  
08:30-15:30Uhr werkt  
- Hilfeangebot.  
Kinderschutzbund Rd: 04331-76577  
Sorgentelefon  
Petze e.V. Kiel 0431-92333 E-Mail: petze@petze-kiel.de  
D
-5 Kiel  
Mo-Fr: 09-18Uhr Institut für Gewaltpr  
Pro Familia Rd: 04331-149934  
Pro Familia Kiel: 0431-86230  
Bergstraße 5 und Beselerallee 44  
Kinderschutz-Zentrum-Kiel: 0431-12218-0 E-Mail: info@kinderschutz-zentrum-kiel.de  
Sophienblatt 85  
Mo-Do: 09-16Uhr und Fr: 09-13Uhr  
Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND): 040-428 153 200  
leistet erste Hilfe für Kinder und Jugendliche in akuten sozialen Krisen – rund um die Uhr.  
15  
Bes  
Bes  
Hiermit best  
Zudem best  
„die Tummetotts“.  
ine Kopie der Verhaltensampel sowie eine Einführung in die Verhaltensregeln zum  
Umgang mit verletzten Kindern erhalten zu haben und mich an die Vorgaben zu halten.  
Name______________________________________________________________________________  
Rendsburg, ________________________________________________________________________  
Datum  
Unterschrift  
Name______________________________________________________________________________  
Rendsburg, ________________________________________________________________________  
Datum  
Unterschrift  
Name______________________________________________________________________________  
Rendsburg, ________________________________________________________________________  
Datum  
Unterschrift  
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Unterschrift  
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Unterschrift  
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