EINLEITUNG
Die Persönlichkeit eines Menschen erhält ihr Fundament in der Kindheit. Der Natur- und Waldkindergarten stärkt und stabilisiert in besonderer Weise die kindliche Entwicklung und Gesundheit. Kinder erfahren sich als Teil vom Ganzen. Durch unbegrenzten Raum, vielfältige Bewegungsangebote, Stille und Zeit in der Natur werden Kinder in der Entwicklung ihrer emotionalen Stabilität, ihrer Konzentrationsfähigkeit, ihrer Kreativität und Ausgeglichenheit unterstützt. Die Natur bietet reichhaltige Möglichkeiten zum freien Spiel, selbst kreativ zu sein und Lösungen zu finden. Dies fördert das soziale Lernen in der Gruppe und den wachsamen, fürsorglichen Umgang mit sich, der Gruppe und der Natur.
Vertrauen, Freiheit, Verantwortung und Respekt stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir unterstützen unsere Kinder, selbstbestimmt zu lernen. Dafür ist ein hohes Maß an Respekt und Vertrauen in die Fähigkeiten und Talente jedes Einzelnen notwendig, was eine positive Beziehung zwischen Erwachsenem und Kind als Grundlage voraussetzt.
So verstehen wir uns vielmehr als Bezugs- und Begleitpersonen im Kontext unserer Arbeit und weniger als ErzieherInnen. Denn nur durch die sichere Basis einer positiven Beziehung/Bindung, ist es möglich aus sich selbst heraus zu wachsen und seine Begabungen und Talente zu entfalten, Verantwortung für sein eigenes Handeln zu tragen und sich positiv mit der Welt zu verbinden. Durch ein gleichberechtigtes Miteinander, werden Toleranz und Aufgeschlossenheit zu selbstverständlichen Begleitern des Lebens, wurden diese Erfahrungen in einer vertrauenswürdigen Gemeinschaft erlebt.
Dass eine positive Beziehung, die die Integrität eines jeden Einzelnen schützt, für ein nachhaltig wirksames Entfalten und Lernen wesentlich ist, wird aktuell insbesondere durch Prof. Dr. Gerald Hüther, Prof. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer, Jesper Juul, Prof. John Moravec, Prof. Peter Gray und die Vertreter der freien demokratischen Schulen nach dem Sudbury Modell hervorgehoben und in der Öffentlichkeit diskutiert.
So wird bereits ein wissenschaftliches Fundament geboten, aus dem deutlich wird, dass ein Umdenken im bisherigen Verhältnis zwischen Erwachsenem und Kind notwendig ist.
NATUR UND WALD ALS LEBENSRAUM UND GRUNDLAGE DER NATURPÄDAGOGIK UND PARTIZIPATIVER HANDLUNGSANSÄTZE
„Je mehr Sinne beim Lernen beteiligt sind, desto besser prägt sich einem Kind die neue Erkenntnis ein. Das beste Spielmaterial bietet dabei die Natur. Wenn Kinder zum Beispiel mit Blättern spielen, tun sie das mit mehreren Sinnen gleichzeitig. Sie nehmen den harzigen Geruch wahr, fühlen die Blattadern, unterscheiden verschiedene Farbtöne, verändern die Form des Blattes durch Zerrupfen oder Falten. Kinder lernen also durch unmittelbares Erleben.“
Prof. Dr. Gerald Hüther
Die Vielfalt der Andersartigkeit von Wald- und Naturräumen spiegelt die selbige unseres täglich durch die Gesellschaft geprägten Lebens wider. Durch das Aufzeigen aller Vorteile und aller Schönheit eines durch Diversität geprägten Lebensraumes, bietet eine tägliche Begegnung mit der Natur Kindern eine besondere Möglichkeit der Wertschätzung von Andersartigkeit. So gibt es Waldlichtungen, die als geeignete Pausen- oder Treffpunkte genutzt werden können. Hier gibt es Insekten und Blumen zu bestaunen, wo hingegen Altholzbestände eine ganz andere Vielfalt an Leben beherbergen. Hier halten sich zum Beispiel die meisten Kleinlebewesen (Asseln, Käfer, Ameisen etc.) auf, die mit Lupenbechern genauestens beobachtet werden können. Der biologische Zerfall eines Baumes in seinen verschiedenen Stadien zeigt auch einen wichtigen Bestandteil des Waldlebens auf, den es zu beobachten gilt. Das Jungholz ist wunderbar für stürmischeres Wetter geeignet, da die jungen Bäume noch erheblich elastischer sind und daher keine große Gefahr durch Windbruch besteht. Im Gegensatz zu alternden Bäumen, können hier Wachstum, die Entwicklung eines Kronendachs etc. untersucht werden. Waldschonungen bieten den Kindern einen optimalen Raum um Verstecken zu spielen und den Orientierungssinn zu fördern. Die Partizipation, die als Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft gesehen werden muss, kann von jedem Kind in der Natur im Sinne eines konstruktiven Einfügens in ein dynamisches und funktionierendes System gelebt und in Begleitung durch Bezugs- und Begleitpersonen auf die eigene Gruppendynamik übertragen werden. Das Lernen, als Lebensinhalt und Lebensgrundlage, wird also zum aktiven Prozess der Eigenverantwortung und Bedeutungserzeugung und bedarf somit keiner Instruktion. Die Aufgabe der in unserer Bildungseinrichtung arbeitender Bezugs- und Begleitpersonen verstehen wir im Erkennen und Schaffen von Ausgangs- und Rahmenbedingungen, die eine individuelle und demokratisch geprägte Entwicklung des Kindes gewährleisten.
Naturräume sind nicht klar abgegrenzt. Natürliche Übergänge, hin zu benachbarten Naturräumen, unterliegen dynamischen, wiederkehrenden Veränderungen und Prozessen, bedingt durch den Einfluss der Jahreszeiten und täglichen Wetterschwankungen. Sie befriedigen die natürliche Neugierde eines Kindes und bleiben dauerhaft spannend und aufregend. Der deduktive Schluss wird beim Kind also täglich zum Ergebnis des eigenen Beobachtens. Jeden Tag konstruiert sich das Kind seine eigene individuelle Welt in der gegebenen Umgebung. Dessen Phantasie formt aus einem Stock ein Telefon, der Baumstumpf wird zum Herd.
Realen Gefahren, die der Aufenthalt in der Natur und damit auch in einem Natur- und Waldkindergarten immer mit sich bringt, können Kinder begegnen und lernen sie einzuschätzen. Die eigene Wahrnehmung dieser Gefahren lässt Kinder immer wieder an ihre Grenzen stoßen, sei es psychisch (Angst vor dem Verlaufen oder Verletzungen) oder physisch (die Kraft reicht nicht mehr aus). Die eigenen Grenzen, die in einem Natur- und Waldkindergarten ausgetestet und wahrgenommen werden können, lassen Kinder Regeln leichter nachvollziehen, die es in jedem Natur- und Waldkindergarten gibt. Auf natürlichem Wege also versteht ein Kind aus dem eigenen Empfinden heraus beispielsweise die Notwendigkeit, immer in Sichtweite eines Erwachsenen zu bleiben, da es seine Gruppe nicht verlieren möchte. „Wir lernen und behalten eigentlich auch nur das, was Sinn ergibt, was wichtig für uns ist und was Bedeutung für uns hat.“ (Schirp, 2006)
ANSCHRIFT / GRUNDSTÜCK
Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“
Am Gerhardshain | Rendsburg
Der Waldkindergarten ist am Forst „Gerhardshain“ niedergelassen, der eine Fläche von ca. 20ha aufweist und nach Graf Gerhard dem Großen, der bis vor 675 Jahren in Rendsburg lebte, benannt ist.
„Dieser Wald ist anders“: Beim ersten Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals 1907–1914 wurde mit dem angefallenen Aushub der Untergrund des Misch- und Laubwaldes angelegt, was den morphologischen Kontrast zu seiner nahen Umgebung erklärt. Als Naturschutzgebiet liegt die Besonderheit des Waldes in der Diversität der dort vorkommenden Flora und Fauna. Den Baumhauptbestand bilden hier der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), die Rotbuche (Fagus sylvatica), die Stieleiche (Quercus robur) und die Roteiche (Quercus rubra). Mit der jüngsten Aufforstungsmaßname und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, erzwungen durch Orkan „Christian“ im Oktober 2013, erhält der Besucher den Einblick in alle Entwicklungsstadien eines Waldes. Die Pionier-, Optimal- und Zerfallsphasen bieten dem gesamten Tierbestand, vom Regenwurm bis zum Wild, Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten. Der Baumbestand ist weitestgehend frei vom Pilzbefall und Nekrosen. Somit befindet sich der Wald in einem allgemein sehr gesundem Zustand. Aufgrund des kleinflächig geschlossenen Blätterdachs und der schwachen Höhendifferenz sind keine Abweichungen des Standortklimas (Mikroklima) innerhalb des Forstes zu erkennen. Durch die hohe Permeabilität des sandigen Bodens und den geringen Grundwassereinfluss ist die Querung des Waldes meist trockenen Fußes möglich. Durch das angelegte Hauptwegenetz (ges. Länge: ca. 1,4km) und zahlreiche Trampelpfade wird der Wald vollständig anthropogen genutzt und ist als Naherholungsgebiet ausgewiesen. Die Kreativität junger Waldbesucher wird angeregt durch angelegte Totholzbauten wie Tipis oder Waldsofas. Des Weiteren wird hier dem Besucher der waldfreundliche Umgang mit bereits vorhandenen, natürlichen Materialien nahegelegt. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Stadt Rendsburg (s. Gestattungsvertrag).
ÖFFNUNGS- UND SCHLIEßZEITEN
Öffnungszeiten
Der Kindergarten ist täglich von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, Brückentage, Teamtage und der Ferien des Kindergartens geöffnet.
Öffnungszeit:
Kernzeit: 07:30 – 12.30 Uhr
Bringzeit: 07:30 – 09:00 Uhr
Abholzeit: 12:00 – 12:30 Uhr
Schließzeiten
Der Kindergarten ist in der Regel die letzten drei Wochen der Sommerferien und eine Woche während der Osterferien und Herbstferien, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Die genauen Ferienzeiten, Brückentage und Teamtage werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und rechtzeitig bekannt gegeben.
ANMELDEBEDINGUNGEN
Im Natur- und Waldkindergarten werden Kinder ab dem dritten Lebensjahr (max. zwei Kinder ab 2,5) aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten, jeweils zum 01.08. eines Jahres. Aufnahmen zu anderen Zeiten sind möglich, soweit ein freier Kindergartenplatz vorhanden ist. Die Anmeldung der Kinder erfolgt über: www.kitaportal-sh.de. Nach einem Informationsabend mit allen neuen Erziehungsberechtigten oder einer Aufnahmeanfrage werden die Kinder zusammen mit einem Erziehungsberechtigten zu einem Schnuppervormittagen in den Kindergarten eingeladen. Anschließend findet ein Aufnahmegespräch mit den Mitarbeitern statt. Danach erfolgt ggf. die Aufnahme des Kindes mit der Zustimmung der pädagogischen Konferenz und durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger des Kindergartens. Ferner, findet für alle Erziehungsberechtigten aufgenommener Kinder ein Elternabend in den ersten Wochen nach Beginn des Kitajahres statt.
DAS PÄDAGOGISCHE PERSONAL
· eine weibliche sowie drei männliche BetreuerIn
· PraktikantInnen und Berufsinteressierte sind in unserem Natur- und Waldkindergarten willkommen.
GRUPPENZUSAMMENSETZUNG
Der Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ begleitet eine Elementargruppe von 16 Kindern im Alter von 3 Jahren (max. zwei Kinder ab 2,5) und 6 Jahren.
SCHUTZRAUM UND TREFFPUNKT
Treffpunkt
Die Tummetotts treffen sich zwischen 7:30 und 9:00 Uhr im Gerhardshain an unserer Basisstation.
Bei Böen ab 50km/h besteht Astbruchgefahr, so dass das Bringen und Abholen der Kinder im Garten des Nordkollegs stattfindet.
Notunterkunft
Die Notunterkunft wird aufgesucht, wenn die Sicherheit der Tummetotts im Freien durch die Wetterbedingungen (Sturm, Gewitter, Temperaturen unter -10 Grad Celsius, Schneesturm) nicht mehr gewährleistet werden kann.
Auf diese Weise ist das Verlassen des Naturgebietes auch bei plötzlich eintretender Gefährdung gewährleistet.
Hier bietet uns das „Nordkolleg“ einen Schutzraum an, der fußläufig auch spontan in kürzester Zeit erreichbar ist. Das „Nordkolleg“ steht uns aber nicht nur als Notunterkunft zur Verfügung, sondern bietet uns einen direkten Kooperationspartner. Es lädt uns u.a. zum Apfelfest, Sommerfest und musikalischen Veranstaltungen und hält Garten und Türen täglich für uns geöffnet. (s.a. FÖRDERBEREICHE UND LEITLINIEN DES LANDES SH im vorliegenden Dokument)
Rettungspunkt
Die unverzügliche Alarmierung der Rettungseinsatzkräfte über die Feuerwehr, sowie die Anfahrt und Bergung durch Rettungsfahrzeuge ist hier gesichert.
Ein Notfall- und Rettungsplan, mit einer Anfahrtsskizze und der Bezeichnung des offiziellen Rettungspunktes, ist vom Personal immer bei sich zu tragen sowie an jedes Elternpaar auszuhändigen. Ein neuer, offizieller Rettungspunkt direkt im Wald wurde beantragt und wird in der Zukunft installiert.
AUSRÜSTUNG DER KINDER
Die Kleidung der Kinder ist sehr wichtig, denn nur wer richtig angezogen ist, wird draußen Spaß haben und sich bei jedem Wetter wohlfühlen. Die Kleidung sollte robust, zweckmäßig und der Jahreszeit angepasst sein.
Bei warmem Wetter
· bequeme, dünne, lange Hosen
· langärmelige Shirts (im Sommer gerne hell, wegen Zecken)
· festes Schuhwerk
· Sonnenhut
· Regenhose
Bei Nässe
· wasserfestes Schuhwerk oder Gummistiefel
· Regenhose
· Regenjacke
· Schirmmütze
· wind- und wetterfeste Jacke
Bei Kälte („Zwiebelschichten-System”, d.h. mehrere Schichten Kleidung übereinander, die je nach Temperaturveränderung ausgezogen werden können)
· lange Hose
· Funktionshose
· Lederhose
· Leggins
· feste, wasserdichte Schuhe
· Schneeanzug, möglichst als Zweiteiler (dadurch ist der Toilettengang für die Kinder leichter zu bewerkstelligen)
· Rucksack (jedes Kind benötigt einen gutsitzenden, wasserfesten Rucksack mit breiten Riemen, welche vorne zu schließen sind)
Inhalt des Rucksackes:
· Müllfreies Frühstück gewünscht
· Obst- bzw. Gemüse (im Sommer bitte kein Obst aufgrund der Wespen)
· Thermosflasche ohne Glaseinsatz (sämtliche Trinkgefäße sollten keine größere Öffnung haben, damit keine Wespen und andere Insekten hineinfliegen können)
· Feuchtes Tuch/ feuchter Waschlappen in einer Dose oder Tüte
· Wechselbekleidung: Unterhose, Strümpfe sowie zwei Gefrierbeutel in Fußgröße (diese zieht man über die Socken, wenn der Schuh und der Fuß einmal nass geworden sind), Leggins
· Taschentücher
· Wind- und Wetterbalsam z.B. von Weleda
AUSRÜSTUNG DER BEZUGS- UND BEGLEITPERSONEN
Gute und waldtaugliche, der Jahreszeit entsprechende Kleidung und Schuhe sind für das Personal ebenfalls wichtig.
Rettung
· Isoliertasche für das Handy in den Wintermonaten
· Notfall- Rufnummerliste
o Eltern
o Ärzte
o Krankenwagen
o Giftzentrale
· Lageplan, Wegbeschreibung zum Rettungspunkt bzw. Nummer des Rettungspunktes
· Erste Hilfe
· Erste- Hilfe- Material
· zusätzlich wärmeisolierende Decke
2. Erste- Hilfe-Tasche
· Einmalhandschuhe
· Händedesinfektionsmittel
· Verbandbuch mit Stift
· Zeckenzange (nur für Eltern, die die Entfernung vornehmen wollen oder wenn die Erlaubnis zur Entfernung schriftlich vorliegt)
Sonstiges sowie Inhalte des Ausflugsrucksacks
· Handy und Isoliertasche
· Telefonliste Eltern
· Erste Hilfe Tasche mit zusätzlich wärmeisolierender Decke
· Zeckenentfernungsset (Zeckenkarte, Pinzette, kleine Tütchen)
· Arnica Salbe
· Feuchttücher
· Müllsack, verschließbar
· Windeln/ Handschuhe
· Ersatzkleidung
· Desinfektionsmittel
· Frisches Wasser
· Ggf. Tarp mit Seilen (Gewebeverstärkte Regenschutzplane mit Ösen zum Aufspannen über dem Frühstücksplatz)
· Pinzette, Lupe
· Bestimmungsbücher für Giftpflanzen, Tiere, Spuren, Bäume usw.
· Material nach Bedarf
UNSER FRÜHSTÜCK
Das Frühstück wird von den Kindern selbst mitgebracht. Ein müllfreies, ausgewogenes und gesundes Frühstück (Brot, Obst, Gemüse, Getränke) ist wünschenswert. Wir empfehlen während der Sommerzeit kein Obst mit in den Kindergaten zu bringen.
DER VORMITTAG BEI DEN TUMMETOTTS
Der Waldkindergarten Die Tummetotts hat von 7.30 – 12.30 Uhr geöffnet. In dieser Zeit können die Kinder maßgeblichen Einfluss auf ihren Tag im Wald nehmen.
So entscheiden sie bereits am frühen Morgen welche Materialien sie mitnehmen wollen. Das können z.B. Seile, ein Buch oder auch Werkzeuge sein.
Um 9.00 Uhr findet ein Redestabkreis statt. Anschließend beteiligen sich alle Kinder und Erwachsene an der Tagesplanung. Die Beteiligung der Kinder ist freiwillig.
Das Wegenetz der Tummetotts umfasst mehrere Kilometer und viele unterschiedliche Plätze und so kann es vorkommen, dass zwei völlig entgegengesetzte Plätze genannt werden.
Nun obliegt es der kreativen Planung der Begleiter alle unterschiedlichen Ideen und Vorstellungen zu berücksichtigen. Selbstverständlich sind nicht immer alle Vorschläge an einem Tag zu erfüllen, aber die Woche ist lang und der nächste oder übernächste Tag führt dann meist zu den anderen, genannten Plätzen.
Was passiert hier?
- Ein tägliches Einüben von demokratischen Gepflogenheiten.
- Ich sage, was ich will und erfahre, dass mein Willen berücksichtigt wird.
- Ich erfahre, dass mein Willen unter Umständen hintenanstehen muss.
- Ich lerne die unterschiedlichen Meinungen kennen.
- Auch der Wunsch eines einzelnen Kindes findet Gehör.
Auf diesem Weg möchten wir erreichen, dass wir alle, Kinder und Begleiter, an der Gestaltung unseres Kindergartens wirkliche Teilhabe erfahren.
Lothar Klein und Herbert Vogt haben bereits in den 1990er Jahren empfohlen die Gedanken der Partizipation und des basisdemokratischen Miteinanders konsequent in Kindertageseinrichtungen in die Tat umzusetzen. Hierbei stützten sie sich auf die basisdemokratischen Ideen des Reformpädagogen Celestin Freinet. Hierzu schrieben sie: „Den Kindern das Wort zu geben, also kindzentriert zu denken und zu handeln, bedeutet (…):
- In andauernden Veränderungsprozessen
- mit Kindern gemeinsam
- auf nur jeweils konkrete Situationen bezogen
- und individuell zugeschnitten
- auszuhandeln,
- wo die Grenzen der Freiheit liegen,
- und wer wem gegenüber
- bis wohin verantwortlich ist.“
So erleben wir bei den Tummetotts einen Alltag, indem wir gemeinsam verschieden sein dürfen, jeder das Recht dazu hat sich auf seine Art und Weise zu äußern, gehört zu werden und am Geschehen mitzuwirken. Wir leben also über den demokratischen und partizipativen Gedanken hinaus, automatisch auch nach unseren Möglichkeiten, einen inklusiven Alltag und tragen einen Teil dazu bei, dass jeder Mensch ganz natürlich in die Gesellschaft gehört.
(Quelle: Lothar Klein/Herbert Vogt, Freinet-Pädagogik in Kindertageseinrichtungen, Freiburg/Br.-Basel-Wien 1998, S. 57f.)
Beispiele besonderer Ereignisse im Laufe des Kindergartenjahres:
- Verabschiedung der Schulkinder
- Lichterfest
- Erntedankfest
- Adventsspirale
- Weihnachtsfeier
- Frühlingsfest
- Ehemaligentreffen
Diese feste feiern wir mit den Eltern, Freunden, Helfern und Kooperationspartnern des Kindergartens, um ein gemeinschaftliches sowie partnerschaftliches Verhältnis zu schaffen und zu festigen.
Die Gebutstatge der Kinder werden in den pädagogischen Alltag integriert.
MATERIALIEN
Der Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ ist ein Kindergarten mit Nachhaltigkeit. Wir wählen unsere Materialien umweltbewusst und der Jahreszeit entsprechend aus.
Die Kinder spielen vorwiegend mit den Dingen, welche sie in der Natur finden. Auf diese Weise haben die Kinder die Möglichkeit selbst kreativ zu sein und lernen somit sich auf neue Situationen einzustellen. Werkzeuge wie Säge, Spaten, Hammer und verschiedene Seile sind vorhanden und je nach Bedarf zugänglich.
VERHALTENSREGELN IN DER NATUR
Klare Regeln und Vereinbarungen mit den Kindern begleiten den Alltag im Natur- und Waldkindergarten. Auf diese Weise sollen Gefahren für Kinder und Schädigungen der Natur so gering wie möglich gehalten werden. Ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit ist es die Kinder auf die Risiken im Wald vorzubereiten. Auf diese Weise sollen sie lernen Gefahren zu erkennen, zu beurteilen und die eigenen Fähigkeiten und Leistungsgrenzen einzuschätzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die natürlichen Besonderheiten in der freien Umgebung nicht als beängstigend für die Kinder dargestellt werden. Die Kinder begreifen die Notwendigkeit überschaubarer Regeln aus der eigenen Erfahrung und Mitbestimmung heraus.
Aufsicht
Die Kinder bleiben immer in Sicht- und Hörweite. Die räumlichen Grenzen müssen mit den Kindern klar abgesprochen werden. Die vereinbarten Aufenthaltsbereiche dürfen nach Absprache mit den Bezugs- und Begleitpersonen verlassen werden.
Der Aufenthalt im gekennzeichneten Bereich der Natur- Wald- und Forstarbeiten ist grundsätzlich nicht erlaubt.
DER SCHUTZAUFTRAG
Die Kindergärten haben einen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag, welcher sich nach dem Kindertagesstättengesetz des Landes Schleswig-Holstein richtet. Während unserer Arbeit unterliegen wir, wie auch alle anderen Kindergärten, dem Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung. “Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung und die Erteilung der Betriebserlaubnis ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Träger „zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, sowie geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung entwickelt, vorweist und umsetzt.
Die rechtlichen Vorschriften ergeben sich ausfolgenden rechtlichen Grundlagen:
• § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII
• § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII (Meldung besonderer Vorkommnisse)
• § 8a SGB VIII (Wahrnehmung des Schutzauftrages)
• § 72a SGB VIII
• UN-Kinderrechtskonvention, die in Zusammenspiel mit unserem Grundgesetz rechtlich verbindlich ist.
Dem Schutzauftrag nach verpflichten sich die ErzieherInnen, die rechtlich vorgegebenen Handlungsabläufe zu befolgen. Das Kinderschutzkonzept ist auf der Webseite sowie vor Ort im Waldkindergarten einzusehen. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sowie die daraus resultierenden Schritte, sind im folgenden Flussdiagramm abgebildet.
FÖRDERBEREICHE UND LEITLINIEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
Ein Kind kann gar nicht anders. Es bildet sich immer selbst und zwar aus eigenem Antrieb (intrinsische Motivation). Kinder machen sich selbst ein Bild von ihrer Welt. Wir als Bezugs- und Begleitpersonen achten assistierend auf ein Umfeld, das möglichst vielfältige Sinneswahrnehmungen für die Aufnahme und Verarbeitung von komplexen Eindrücken ermöglicht. Um unseren Kindern ein vielfältiges Lernangebot in ihrer täglichen Umgebung bieten zu können, stehen wir mit unserem direkten Kooperationspartner dem „Nordkolleg“ in enger Verbindung. Hier dürfen wir mit den Kindern u.a. das Bienenvolk kennen lernen, erleben wie Honig geschleudert wird, den „Hundert-Sorten-Baum“ kennen lernen, über 200 Rosenarten bestaunen, unser Gehör im Klanggarten sensibilisieren und das musikalische Interesse während der öffentlichen Proben bei den Kindern wecken. Der Bücherwald bzw. der Büchertauschbaum bringt den Kindern spielerisch das geschriebene Wort näher.
Durch die vielfältige Umgebung werden Natur und Kultur direkt miteinander verwoben.
Die Integration der Bildungsleitlinien in unserem Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ fördert eine lustvolle und eigenaktive Aneignung der gegebenen Kompetenzen.
Ethik, Religion und Philosophie
· Phänomene in der Natur und Kultur wahrnehmen und darüber staunen (Ich-Kompetenz)
· Mit Kindern philosophieren (Soziale Kompetenz)
· Kommunikation zwischen Erwachsenen und Kindern als gleichwertig erleben (Sachkompetenz)
· Ein Bewusstsein über eigene Beteiligungsrechte haben und diese nutzen können (Lernmethodische Kompetenz)
Körper, Bewegung und Gesundheit
· Sich im eigenen Körper wohlfühlen. Lust und Unlust ausdrücken können (Ich-Kompetenz)
· Körperliche Fertigkeiten von anderen wahrnehmen und andere helfend unterstützen (Soziale Kompetenz)
· Wissen darüber erlangen, was dem eigenen Körper gut tut und was ihm schadet (Sachkompetenz)
· Eigene Stärken ausbauen wollen (Lernmethodische Kompetenz)
Kultur, Gesellschaft und Politik
· Sich zur Familie oder einer Gemeinschaft zugehörig fühlen (Ich-Kompetenz)
· Die Folgen des eigenen Verhaltens erkennen, Regeln akzeptieren (Soziale Kompetenz)
· Differenziertes Wahrnehmen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden (Sachkompetenz)
· Bereit sein von anderen zu lernen (Lernmethodische Kompetenz)
Kommunikation: Sprache, Schriftkultur und Medien
· Zutrauen in die eigenen sprachlichen Fähigkeiten und deren Erweiterung haben (Ich-Kompetenz)
· Das Wort ergreifen, zuhören und auf das Gehörte reagieren (Soziale Kompetenz)
· Experimentelle Nutzung von Zeichen- und Schreibutensilien (Sachkompetenz)
· Die Bedeutung von Worten und Sätzen erfragen (Lernmethodische Kompetenz)
Bildnerisches Gestalten
· Die natürliche Umwelt als reiches Feld von Entdeckungen erleben, Fundstücke sammeln und sortieren/ ausstellen (Ich-Kompetenz)
· Mit anderen gemeinsam etwas herstellen (Soziale Kompetenz)
· Werkzeuge sachgerecht handhaben können (Sachkompetenz)
· Eigene Dokumentation anlegen können (Lernmethodische Kompetenz)
Musik und Ästhetik
· Die eigene Stimme/ Körper auch als Ausdrucksmittel und Klangkörper nutzen; Stille bewusst erleben (Ich-Kompetenz)
· Sich mitteilen können, wenn es zu laut/zu leise wird (Soziale Kompetenz)
· Heimische Instrumente kennen lernen und welche aus anderen Kulturen wie bspw. den Dudelsack (Sachkompetenz)
· Sich bewusst werden, dass gemeinsames Musizieren aufeinander Hören und Absprache bedeutet (Lernmethodische Kompetenz)
Naturwissenschaftliche, Mathematische und technische Grunderfahrungen
· Freude haben, mit Ausdauer Dinge zu untersuchen (Ich-Kompetenz)
· Tiere und Pflanzen achten, schützen und pflegen (Soziale Kompetenz)
· Größen- und Mengenvergleich herstellen in Bezug auf sich selbst (kleiner als – größer als – ebenso groß/klein wie (Sachkompetenz)
· Erklärungsversuche und deren Prüfung als Quelle neuer Erkenntnisse erleben; Hypothesen bilden und sie prüfen (Lernmethodische Kompetenz)
Dass die Grobmotorik in einem Natur- und Waldkindergarten zu Genüge sehr intensiv gefördert wird, ist nur allzu deutlich. Darüber hinaus bietet die Natur viele Möglichkeiten, in denen sich Kinder ihre Kompetenzen in allen Bildungsbereichen ganzheitlich aneignen können. Dies kann beim Blätter sammeln im Herbst erfolgen oder beim Blumen pflücken, um sie später zu pressen. Auch Tannennadeln werden oft gesammelt und pingelig von allem Anderen getrennt, um sie mit in die gerade zubereitete „Reispfanne“ zu geben. Hier wird gesammelt, sortiert, geordnet, gelernt welche Pflanze giftig ist und nicht gesammelt werden darf oder im Schutzbereich steht und wir sie nur beobachten dürfen etc.
Da Kinder jahreszeitliche Rhythmen und Naturerscheinungen unmittelbar miterleben können, hinterfragen sie die Veränderungen und passen sich ihrem immer neuen Lebensraum an.
Während der Zeit in der Natur werden alle Sinne eingesetzt. Es werden Moose, Hölzer, Gräser, Matsch und Sand befühlt, gerochen wie es nach Regen duftet oder der Sauerampfer geschmeckt. Tiere, Pflanzen, Regen, Schnee und kleine Rinnsale werden beobachtet und belauscht.
Die heutzutage häufig auftretenden Verhaltensauffälligkeiten, wie das hyperkinetische Syndrom, Konzentrationsschwäche und die Tendenz zu aggressivem Verhalten, sind unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Kinder wenigen natürlichen Grenzerfahrungen ausgesetzt werden. Solche Grenzerfahrungen können beim Klettern auf Bäumen, langen Wanderungen oder bei der Überwindung ein Tier anzufassen erlebt werden.
Außerdem können Kinder im Natur- und Waldkindergarten viele positive Erfahrungen und Erfolgserlebnisse sammeln, indem sie sich ihre Aufgaben selbstaktiv stellen und somit ihre Kompetenzen selbst einzuschätzen lernen. Hierbei wird die Gefahr von Überschätzung oder Unterforderung gesenkt und ein positives Selbstbild mit dem Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten und die eigene Wirksamkeit erlebt.
Stille ist in unserer Zeit zu etwas sehr seltenem geworden. Die Stille einfach zu genießen oder differenzierteste Laute wahrzunehmen ist in der Zeit der Reizüberflutung nur noch wenig möglich. In der Natur ist Stille ein fester Bestandteil des Alltags.
Es ist bedeutsam, dass Kinder ein Verständnis dafür aufbauen, wie sie mit ihrer natürlichen Umwelt verbunden und auch darauf angewiesen sind. Dieses Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Natur lässt sich am besten in der frühen Kindheit aufbauen. Kinder lernen, dass sie das Verpackungsmaterial und ihre Verpflegung immer wieder mit nach Hause nehmen und nicht in der Natur entsorgen, weil Pflanzen sonst nicht mehr wachsen können oder Tiere daran erkranken. Außerdem lernen sie, dass bestimmtes Unkraut wächst, um die Erde wieder zu reinigen, etc.
BEOBACHTUNG UND DOKUMENTATION
Beobachtet und dokumentiert wird bei den Tommetotts nach den Bildungs- und Lerngeschichten nach dem Konzept der neuseeländischen Erziehungswissenschaftlerin Margaret Carr.
Um die Kinder wirksam in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen zu können, bedienen die Begleitpersonen sich dem wichtigen Werkzeug der regelmäßigen und gezielten Beobachtung.
Die grafische Darstellung der Beziehungen der Kinder in der Gemeinschaft zueinander über ein Soziogramm, ist ebenfalls eine Möglichkeit für ein besseres Gruppenverständnis und kann auch für Elternabende gut genutzt werden.
GELEBTE DEMOKRATIE UND PARTIZIPATION
In unserem Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ steht die Einrichtungsstruktur in einem ständigen Wandel, da wir auf das Mitdenken, das Mitreden, die Urteilsfähigkeit, den Entscheidungsmut und die Flexibilität gegenüber demokratisch abgestimmten Beschlüssen von unseren Mitarbeitern, Kindern und Eltern achten. So sehen wir die Möglichkeit, Partizipation in einer vertrauenswürdigen Gemeinschaft zu erleben und zu erlernen sowie „[…]Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden“ (Schröder, 1995)
Das bedeutet für die Bezugs- und Begleitpersonen der Kinder, sich immer wieder selbst zu reflektieren sowie die Kommunikations- und Beziehungsebenen zwischen dem Personal, der Elternschaft und den Kindern aufmerksam zu beobachten und die Einrichtung auf die Teilhabe Aller zu überprüfen.
In der Praxis bedeutet dies beispielsweise, dass Ausflugsziele oder externe Aufenthaltsorte (Stadtbücherei Rendsburg, Marktplatz, Spielplätze, Eisdielen andere Kitas besuchen, BMX-Bahn etc.) die wir besuchen wollen demokratisch/soziokratisch abgestimmt werden und die Kinder sich ihre Beschäftigung je nach Interesse und Leidenschaft selbst wählen. Zudem ist es uns wichtig, dass die Kinder lernen auf die Signale ihres Körpers zu hören, so dass das Angebot für ein gemeinsames Frühstück vorhanden, die Teilnahme aber freiwillig ist. Spiel und Arbeitsmaterialien sind frei zugänglich und notwendige Regeln werden gemeinsam aufgestellt und/oder besprochen.
Den Erziehungsberechtigten bieten wir die Möglichkeit uns in unserem Tagesgeschehen durch Hospitationen zu begleiten.
Die Praxis der demokratischen Teilhabe in unserer Einrichtung orientiert sich an den Grundsätzen der Sudbury Valley School und dem Verständnis eines gleichberechtigten Miteinanders.
AUFNAHME IN DEN NATUR- UND WALDKINDERGARTEN „DIE TUMMETOTTS“
Austausch und Verständnis zwischen Kindergarten und Eltern beginnen bereits vor Aufnahme des Kindes.
Wir bieten für interessierte Eltern und Familien den „Tag der offenen Tür“ und/oder unverbindliche Schnuppertage an. Auf diese Weise haben die Eltern die Möglichkeit den Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ sowie dessen pädagogisches Konzept kennen zu lernen. Darüber hinaus können sie der zukünftigen Gruppe begegnen und erste Kontakte knüpfen.
Ablauf der Aufnahme
Anmeldung
Besteht Interesse seitens der Erziehungsberechtigten an einem Kindergartenplatz für das eigene Kind, können sich diese über www.kitaportal-sh.de anmelden. Verfügt der Kindergarten über freie Plätze, vereinbart das Kindergartenpersonal mit den Eltern zwei unverbindliche Schnuppertage.
Unverbindlicher Schnuppertag
An den vereinbarten Schnuppertagen können sich Erziehungsberechtigte, Kind und die MitarbeiterInnen kennen lernen. Besteht auch nach den Schnuppertagen weiterhin Interesse an einem Kindergartenplatz, wird ein Termin zum Aufnahmegespräch vereinbart. Die Erziehungsberechtigten erhalten mit der Elterninfomappe alle wichtigen Dokumente rund um den Kindergarten und die Aufnahme ihres Kindes.
Das Aufnahmegespräch
Zu Beginn des Aufnahmegesprächs werden alle wichtigen Dokumente für die Neuaufnahme besprochen und gegengezeichnet. Es folgt ein ausführlicher Informationsaustausch rund um Familie und Kind, den Verlauf des bisherigen Lebens, Gewohnheiten, Interessen und Besonderheiten. Anhand dieser Informationen weiß das pädagogische Personal wie es individuell auf das Kind eingehen kann. Außerdem wird der Ablauf der Eingewöhnung ausführlich erläutert und wichtige Fragen der Eltern rund um die Eingewöhnung gemeinsam besprochen.
Die Eingewöhnung
Wir sehen die Eingewöhnungszeit als eine wichtige Grundlage für die optimale Betreuung des Kindes im Kindergarten. Ein großer Ablösungsprozess zwischen Eltern und Kind findet statt, dem große Bedeutung zugemessen werden muss.
Die wichtigste Voraussetzung für eine gute Eingewöhnung ist die Beziehung. Das Kind braucht Zeit und Raum diese Bindung zu einer Bezugs- und Begleitperson aufzubauen. Dieser Zeitraum ist von Kind zu Kind unterschiedlich und sollte nicht beurteilt werden. Wir gehen individuell und situationsbedingt auf Kind und Eltern ein. Während dieser sensiblen Phase sind die Bezugs- und Begleitpersonen im Kindergarten auf das Vertrauen, die Zuverlässigkeit und die Mitarbeit der Eltern angewiesen.
Grundsätze
Ziel der Eingewöhnungsphase ist es, eine gute tragfähige Bindung und Beziehung zwischen dem pädagogischen Personal, dem Kind und den Eltern aufzubauen. Wir möchten auf diese Weise eine Partnerschaft zwischen den pädagogischen Fachkräften und der Familie schaffen, welche durch eine gute Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen gekennzeichnet ist. Das Miteinander zwischen dem Kind und den Bezugs- und Begleitpersonen soll geprägt sein von gegenseitigem Vertrauen, Wertschätzung und Verständnis.
Die Rolle der Erziehungsberechtigten
Ein gutes Einvernehmen zwischen pädagogischem Personal und Erziehungsberechtigten ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der neuen Bezugs- und Begleitpersonen durch das Kind. Eine adäquate Beteiligung der Eltern in der Eingewöhnungszeit ist von großer Bedeutung. Jedes Kind hat seine eigene Art sich an neue Situationen zu gewöhnen, weshalb jede Eingewöhnung individuell und auf das jeweilige Kind angepasst sein muss. Um herauszufinden, was genau das einzelne Kind braucht, ist es notwendig, sich täglich darüber auszutauschen, welche Inhalte der jeweilige Eingewöhnungstag enthalten soll. Eine nicht angemessene Beteiligung der Eltern bedeutet sowohl eine fehlende oder zu kurze als auch eine zu lange Begleitung durch die Eltern.
Die Anwesenheit der Eltern im Kindergarten wird entbehrlich, wenn das Kind zu seiner Bezugs- und Begleitperson eine bindungsähnliche Beziehung aufgebaut hat, es sich wohl fühlt und die Bezugs- und Begleitperson an Stelle der Eltern die Funktion einer „sicheren Basis“ für das Kind übernehmen kann. Das heißt beispielsweise, dass es sich von der Bezugs- und Begleitperson trösten und beruhigen lässt.
Leitfaden
· Kinder dürfen persönliche Gegenstände von zu Hause mitbringen. Auf diese Weise wird ihnen der Übergang erleichtert
· Bei Erkrankungen in der Eingewöhnungsphase wird ein neuer Eingewöhnungsstart vereinbart.
ELTERNZUSAMMENARBEIT
Eine vertrauensvolle, offene Zusammenarbeit zwischen Familie und Mitarbeitern des Natur- und Waldkindergartens „die Tummetotts“ ist sehr wichtig und von großer Bedeutung. Es soll eine gute Basis für die pädagogische Arbeit geschaffen werden.
Zu einem guten Verhältnis zwischen Eltern und dem pädagogischen Personal gehört eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft. Ebenso wichtig sind uns ein offener Umgang mit unterschiedlichen Meinungen, der gegenseitige Informationsaustausch und eine gegenseitige Unterstützung in Erziehungs- und Bildungsfragen. Wir als Mitarbeiter des Natur- und Waldkindergartens „die Tummetotts“ möchten dies in beratender Kooperation mit allen Beteiligten in Einklang bringen.
Hierfür bieten wir:
· Entwicklungsgespräche (einmal pro Kindergartenjahr)
· Elternabende
Bei Bedarf oder auf Wunsch und Anfrage seitens der Eltern können Elternabende flexibel organisiert werden. Im Rahmen der Elternabende werden Informationen bezüglich des Kindergartens (Feste, Abläufe, Änderungen etc.) ausgetauscht. Aktuelle Themen oder Themen von besonderem Interesse werden aufgegriffen und besprochen. Externe ReferntInnen werden zu Fachthemen eingeladen.
Eine regelmäßige Teilnahme der Erziehungsbrechtigten ist erwünscht und wird als sehr wichtig angesehen, da die Elternabende einen entscheidenden Faktor für einen fruchtbaren Austausch zwischen Erziehungsberechtigten und MitarbeiterInnen darstellen.
Tür- und Angelgespräche
Es besteht jederzeit für die Eltern die Möglichkeit, die Bezugs- und Begleitpersonen ihrer Kinder anzusprechen, um miteinander in Austausch zu treten oder gegebenenfalls einen Elterngesprächstermin zu vereinbaren.
Elternsprechzeit
Einmal die Woche bieten die MitarbeiterInnen des Kindergartens eine Elternsprechzeit an. In dieser Zeit können Eltern ihre Sorgen, Probleme, Fragen und Wünsche äußern.
Hausbesuche
Zu Beginn des Kindergartenjahres besuchen zwei Bezugs- und Begleitpersonen die neuen „Tummetotts“ in ihrem Zuhause.
Die Kinder erhalten die Möglichkeit etwas von ihrem Zuhause zu zeigen. Auf diese Weise wird ein weiterer Grundstein gelegt, um eine Vertrauensbasis zwischen Kind und seinen neuen Bezugs- und Begleitpersonen aufzubauen. Die Eltern erfahren während des Besuches wie sich ihr Kind im Kindergarten eingewöhnt hat und haben außerdem die Möglichkeit über ihre Erfahrungen oder Wünsche zu sprechen und das Personal in ihrer vertrauten Umgebung kennen zu lernen.
Feste und Feiern
Die Feste feiern wir zusammen mit den Eltern, Freunden, Helfern und Kooperationspartnern des Kindergartens, um ein gemeinschaftliches sowie partnerschaftliches Verhältnis zu schaffen und zu festigen.
ÜBERGANG IN DIE SCHULE
Die verbindliche Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ist sowohl im Kindertagesstättengesetz (§ 5) als auch im Schulgesetz vorgeschrieben. Wie dies im Interesse der Kinder am besten geschehen kann, ist jedoch für die Kindertagesstätten und Schulen frei gestaltbar.
Wir verstehen das Leben als einen dynamischen Prozess, in dessen Verlauf wir „Übergänge“ erreichen, die uns mit Herausforderungen konfrontieren.
In solchen Übergangssituationen haben die Kinder mit ihren Familien das Recht auf empathische Begleitung. Denn ein wichtiges Kriterium für einen gelungenen Übergang ist das Wohlbefinden. Es geht um innere Klärung, persönliche Entwicklung und darum, sich mit den neuen Lebensumständen, identifizieren zu können.
Jedes Kind, jede Familie hat bereits eine Vergangenheit, in der Erfahrungen mit Übergängen gesammelt wurden und auf diese Erfahrungen wird zurückgegriffen. Die Gefühle, die aus diesen Erfahrungen resultieren, sind einzigartig und sollten daher beim neuen Übergang vom Kindergarten in die Schule individuell gesehen, respektiert und dementsprechend begleitet werden.
Das Kind mit seiner Familie und seiner individuellen Lebenslage steht im Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ stets im Mittelpunkt aller Überlegungen.
Die expliziten Ausarbeitungen, die zur Zusammenarbeit mit den umliegenden Schulen erarbeitet werden, sehen wir daher als einen Rahmen der Orientierung, nicht aber als eine Vorgabe an die es sich dringend zu halten gilt.
KOMPETENZEN DIE HELFEN, ÜBERGÄNGE ZU BESCHREITEN
Der Wald wächst mit und kennt keine Altersgrenze, ist daher für jedes Alter spannend und bringt Herausforderungen und neue Lernchancen. Somit sehen wir die ganzen drei Jahre der Kindergartenzeit eines jeden Kindes als intensive Vorbereitung auf das Gelingen von Übergängen wie zum Beispiel dem Übergang vom Kindergarten in die Schule. Wir stellen und der Herausforderung, bei jedem einzelnen Kind zu erkennen, welche Voraussetzungen es braucht, um bei ihm Lernfreude und Neugier weiter zu erhalten oder wieder neu zu wecken; dabei hilft uns die Natur. Wir wissen, wie wichtig der Lern- und Erfahrungsraum Natur ist und reagieren von Beginn an auf das Lerninteresse und den Lernwillen des Kindes. Studien zeigen, dass das Spielen in der Natur die Lebenskompetenzen von Kindern stärkt. Das bedeutet, dass gerade das freie Spielen in der Natur Selbstvertrauen, Selbstbehauptung, Selbstkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und zwischenmenschliche Beziehungen, Konfliktfähigkeit und Frustrationstoleranz, Widerstand gegenüber Gruppendruck, Umgang mit Gefühlen, wie Stress und Angst, kritisches Denken, Problemlösefähigkeiten sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenz fördert. Genau das können die Kinder in ihrer dreijährigen Kindergartenzeit bei uns im Waldkindergarten entwickeln und genau das sind auch die Voraussetzungen, um von einer Fähigkeit zu sprechen, neuen Herausforderungen im Leben kompetent begegnen zu können; in diesem Fall der Schule. Ein kognitiv begabtes Kind muss nicht automatisch bereit für den Übergang in die Schule sein. Denn die Fähigkeiten zum reichhaltigen Spiel, ungebremster Neugierde, sozialer Kompetenz und großes Interesse an der Umwelt, sind wesentlich, um unter anderem den Weg in die Schule zu beschreiten.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen daher, dass Waldkindergärten vor allem in den Bereichen „Motivation-Ausdauer-Konzentration“, „Sozialverhalten“ und „Mitarbeit im Unterricht“, aber auch in musischen, kognitiven und körperlichen Bereichen sehr gut abschneiden (siehe auch die Studie von Peter Häfner, 2002)
Sollten bei einigen Kindern oder Eltern Fragen, Unsicherheiten oder Ängste vor der bevorstehenden Schulzeit bestehen, werden die Begleit- und Bezugspersonen selbstverständlich für Kind und Eltern da sein und nach Möglichkeit helfend zur Seite stehen.
DIE ZUSAMMENARBEIT IM KOLLEGIUM
Eine gute und transparente Zusammenarbeit unter den MitarbeiterInnen ist nicht nur für ein gesundes Betriebsklima von hoher Bedeutung sondern auch für die Kinder, die sehr genau beobachten und spüren, in wie weit ein demokratisches, ausgewogenes Klima im Kindergarten herrscht.
Daher sind ein ressourcenorientierter Umgang mit jedem Einzelnen, gegenseitige Wertschätzung, die Bereitschaft Kritik zu äußern und anzunehmen sowie freundliche und respektvolle Umgangsformen wichtige Bestandteile unserer Zusammenarbeit.
Eine hohe Qualität der Zusammenarbeit im Kollegium entscheidet zudem darüber, welche Rechte auf Partizipation den Kindern tatsächlich eröffnet werden können. Denn dort, wo Kinder das Recht haben mitzubestimmen, sind eine gute Absprache unter den KollegInnen und die gemeinsame Verantwortung für die Kindergemeinschaft Voraussetzung.
Eine klare Aufgabenverteilung sowie eine transparente Organisation sind die Grundpfeiler für ein positives Betriebsklima in dem eine Personal- und Organisationsentwicklung stattfinden kann, die qualitativ hochwertige Arbeit zulässt und eine Bereicherung und Zufriedenheit aller Beteiligten im Kindergarten ermöglicht und fördert.
Wöchentlich setzt sich das pädagogische Personal in einer Konferenz zusammen und arbeitet an pädagogischen und technischen Fragen des Natur- und Waldkindergartenalltags.
Der Vorstand trifft sich quartalsweise zu einem Qualitätszirkel und überprüft hier Rahmenbedingungen auf ihren aktuellen Stand.
DAS PRAKTIKUM IM NATUR- UND WALDKINDERGARTEN
Der Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ stellt Praktikumsplätze für SchülerInnen allgemeinbildender Schulen, SchülerInnen der Berufsfachschulen, SchülerInnen der Fachschulen für Sozialpädagogik und Studenten zur Verfügung.
Eine gute pädagogische Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Fachschule und den pädagogischen Fachkräften des Kindergartens. Wir geben den Praktikanten die Möglichkeit, in der Praxis eigene Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln und sich einzubringen.
Die einzelnen Ausbildungsbereiche und -inhalte werden zwischen Fachschule und dem pädagogischen Personal abgesprochen.
Über die Aufnahme von SchülerpraktikantInnen der allgemeinbildenden Schulen oder PratikatInnen, die ein Praktikum auf privater Basis absolvieren möchten, wird durch das pädagogischen Personal entschieden.
Je nach Möglichkeit sind wir offen für Personen, welche sich für die Arbeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Freiwilligen Ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes in unserem Natur- und Waldkindergarten interessieren.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Wir wünschen uns als Natur- und Waldkindergarten mit anderen Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen in einen Dialog zu treten.
Die Übernahme von Verantwortung im öffentlichen Raum (zum Beispiel Baumpatenschaften) sowie eine Zusammenarbeit mit Vereinen oder Verbänden aber auch die Kontakte zu Verwaltung und Politik, spielen eine wichtige Rolle für eine gute Sozialraumorientierung.
Der Kindergarten „die Tummetotts“ versteht sich als aktiver Partner im Gemeinwesen und ist bemüht Familien ein niedrigschwelliges Angebot von Bildung, Betreuung, Beratung, Informationen und Hilfen in verschiedenen Lebensphasen zu bieten.
Selbstverständlich bemühen wir uns um die Teilnahme, an „LeiterInnentreffen“ von Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft in den angrenzenden Bezirken.
Das Jugendamt, das Gesundheitsamt, Kinderärzte, Kinderzahnärzte, Logopäden und Ergotherapeuten, Beratungsstellen und Grundschulen, sind ebenfalls Einrichtungen, mit denen eine Zusammenarbeit von Bedeutung ist.
Für Interessierte, die mit dem Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ in Kontakt treten wollen, haben wir stets ein offenes Ohr und bieten mindestens einmal jährlich einen „Tag der offenen Tür“ an.
WEITERBILDUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG
In unserem Natur- und Waldkindergarten „die Tummetotts“ legen wir großen Wert auf eine ganzheitliche Erziehung, weshalb unsere Konzeption auf die sozialen, individuellen, kulturellen, integrativen und die ökologischen Aspekte, welche stets dem Wandel der Zeit und der Gesellschaft unterliegen, ausgelegt ist. Wir vertreten den Grundsatz, dass Bildungseinrichtungen die Integration der Kinder fördern sollen, unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit. Dies geschieht indem sie Unterschiedlichkeit und Vielfalt aufnehmen, anerkennen und wertschätzen. Wir schaffen täglich eine lebendige Beziehung zu Natur und Umwelt und entwickeln auf diese Weise ein Bewusstsein für das Gegenwärtige.
Kinder haben einen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung ihrer individuellen Entwicklung. Eltern haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung seitens des pädagogischen Personals.
Das pädagogische Personal hat ein Recht auf Unterstützung, Weiterbildung und Begleitung durch den Träger.
Wir möchten den Kindern sowie den Eltern einen hohen Standard an Qualität unserer pädagogischen Arbeit bieten. Außerdem legen wir großen Wert auf ein gut ausgebildetes und zufriedenes Personal.
Wir richten uns, bezüglich der Qualitätssicherung in Kindergärten, nach den Schwerpunkten, welche im KJHG und in den Landesausführungsgesetzen der Länder ausdrücklich genannt und festgehalten sind.
Formen zur Qualitätssicherung
Konzeption
· Einmal im Jahr wird das pädagogische Konzept durch die Mitarbeiter überarbeitet und den gegenwärtigen und zeitaktuellen Erkenntnissen der Fachliteratur angepasst.
Pädagogisches Personal
Das Team hat Anspruch auf Entwicklung von gemeinsamen Zielen, Absprachen und Kooperation durch:
· Teamsitzungen
· Gruppeninterne Teambesprechungen
· Supervision
· Fortbildungen
· Interne Fortbildungen
· Mitarbeitergespräche
· Fachberatung
Die Qualitätsentwicklung die für jede Einrichtung Pflicht ist findet über SOAL e.V. in Hamburg statt. SOAL | Alternativer Wohlfahrtsverband
Erziehungsberechtigte
Erziehungsberechtigte und MitarbeiterInnen sind Partner in der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ein enorm wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit und ist in detaillierter Form in Abschnitt „Elternzusammenarbeit“ auf Seite 13 unserer Konzeption zu finden.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit ist auf Seite 16 der vorliegenden Konzeption einzusehen.
BESCHWERDEMANAGEMENT
Anlass von Beschwerden: Mit der Beschwerde äußern Eltern ihre Unzufriedenheit und ihre Sorgen/Bedenken, die aus der Differenz zwischen der erwarteten und der durch unsere Einrichtung erbrachten Leistung hervorgeht. Beschwerden sind als konstruktive Kritik erwünscht. Der Träger und die MitarbeiterInnen begegnen ihnen mit Ernsthaftigkeit und verfolgen gemeinsam mit den betroffenen Personen das Ziel der Beilegung mit Berücksichtigung beitseitiger Interessen.
TRÄGER DES NATUR- UND WALDKINDERGARTENS „DIE TUMMETOTTS“
Träger des Natur- und Waldkindegartens ist der gemeinnützige Verein „Kind und Demokratie e.V.“ dessen Ziele und Organe in der Satzung festgelegt sind.
Der Vorstand vertritt den Verein im Rechtsverkehr und verantwortet die wirtschaftlichen und organisatorischen Belange des Vereins. Er nimmt die laufenden Geschäfte des Vereins wahr. In regelmäßigen und gemeinsamen Sitzungen findet die Koordination und Abstimmung der Aufgaben mit dem Kollegium statt.
Anschrift des Trägers
Kind und Demokratie e.V.
Alsenstr. 29, 24768 Rendsburg
Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).
Der Verein setzt sich zur Aufgabe die psychische, körperliche und soziale Gesundheit von Kindern zu fördern. Dabei ist die Tätigkeit des Vereins als Träger, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Tages- und Bildungseinrichtungen für Kinder, folgendem naturpädagogischen, an das Sudbury-Konzept angelehntem, Leitbild verpflichtet:
Die Persönlichkeit eines Menschen erhält ihr Fundament in der Kindheit. Der Natur- und Waldkindergarten stärkt und stabilisiert in besonderer Weise die kindliche Entwicklung und Gesundheit. Kinder erfahren sich als Teil vom Ganzen. Durch unbegrenzten Raum, vielfältige Bewegungsangebote, Stille und Zeit in der Natur werden Kinder in der Entwicklung ihrer emotionalen Stabilität, ihrer Konzentrationsfähigkeit, ihrer Kreativität und Ausgeglichenheit unterstützt. Die Natur bietet reichhaltige Möglichkeiten zum freien Spiel, selber kreativ zu sein und Lösungen zu finden. Dies fördert das demokratische Denken, das soziale Lernen in der Gruppe und den wachsamen, fürsorglichen Umgang mit sich, der Gruppe und der Natur.
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden durch Mitgliedsbeiträge, Elternbeiträge, freiwillige Zuwendungen sowie Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln aufgebracht.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Kinderschutzkonzept vom Waldkindergarten „die Tummetotts“
Das Kinderschutzkonzept beruht auf dem §45 Abs. 2 Satz 2 Nr 4 SGB VIII und dem §8a SGB VIII.
Die dem Kinderschutzkonzept zu Grunde liegenden Paragrafen sind hier einleitend aufgeführt.
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist,
⦁ deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
⦁ bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie
⦁ die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
In den Vereinbarungen sind die Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen
Fachkraft zu regeln, die insbesondere auch den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung tragen. Daneben ist in die Vereinbarungen insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
(5) In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(6) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
§ 45 Abs. 2 Nr. 4: „Zur Sicherung der Rechte und des Wohls von kindern in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden.“
Einleitung zum Kinderschutzkonzept
Nach §§ 8a und 45 Abs. 2 Satz2 Nr. 4 SGB VIII
Durch die Entwicklung und Umsetzung dieses Schutzkonzepts, soll das Wohl der Kinder im Waldkindergarten „die Tummetotts“ gewährleistet werden. In diesem Konzept wurden:
Gefahren analysiert in den Bereichen Räumlichkeit, Gewalt unter Kindern, Gewalt zwischen Eltern und Kindern, Gewalt zwischen PädagogInnen/sonstigen MitarbeiterInnen und Kindern und Gewalt zwischen Erwachsenen.
Zu den Präventionsmaßnahmen und Verfahrensabläufen die entwickelt und festgelegt wurden zählen Themen wie Kinderrechte, Partizipation, Sexualpädagogik, ein Verhaltenskodex für Erwachsene, Beschwerdemanagement und Fortbildungen und Leitfäden für das bestehende Personal und Neueinstellungen.
Interventionsmaßnahmen zum Umgang mit Verdachtsmomenten sowie die Vorgabe für ein angemessenes Verhalten in Risikosituationen sind über die Verfahrensabläufe und Erläuterungen hierzu im Konzept berücksichtigt.
Kooperationspartner, mit denen der Waldkindergarten im Rahmen des Kinderschutzes kooperiert, sind für eine gute Übersicht in einer Tabelle gelistet und jederzeit einsehbar aufgehoben.
So wird sichergestellt, dass sich die MitarbeiterInnen, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung besteht, an diesem Konzept orientieren können und ein professioneller Umgang gewährleistet ist.
Bestandteil des Schutzkonzepts ist ein Verhaltenskodex, in dem Regeln für den professionellen Umgang mit Nähe, Distanz, Macht und Gewalt sowie der Umgang mit Fehlern und Grenzüberschreitungen im Team festgelegt ist.
Eine Bestätigung über eine Einführung in das Schutzkonzept des Waldkindergartens „die Tummetotts“ ist sowohl vom pädagogischen Personal als auch von PraktikantInnen der Einrichtung zu unterzeichnen.
Die Eltern erhalten jährlich beim ersten Elternnachmittag im Kindergartenjahr eine Einführung in das Schutzkonzept mit gesondertem Hinweis auf das Beschwerdemanagement und den Verhaltenskodex, der in der Einrichtung gelebt wird.
Einstellungssituation: Es wird eine Bestätigung über eine Einführung in das Kinderschutzkonzept unterzeichnet. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, was nicht älter als drei Monate alt sein darf wird eingeholt und alle fünf Jahre neu beantragt und abgegeben.
Wie alt sind die Kinder, die in unserer Kita betreut werden? 2,5 Jahre bis Schuleintritt
Gibt es Kinder, die sich nicht oder nur eingeschränkt verbal mitteilen können? Ja, durch Verzögerung oder Störung der Sprachentwicklung.
Gibt es räumliche Besonderheiten, die Gewalt begünstigen können? Im Sommer und im Herbst schlecht einsehbare Nischen und Verstecke.
Dauerhaft im öffentlichen Raum. Daher finden Begegnungen mit Außenstehenden statt was Schutz und Risiko zugleich bietet.
Gibt es Situationen, in denen die Gefahr für Kinder, Gewalt oder Machtmissbrauch ausgesetzt zu sein, besonders groß ist? Wickeln und Toilettenbegleitung und Alleinbetreuung, wobei der öffentliche Raum nicht verlassen werden kann.
Entstehen zwischen pädagogischen Fachkräften und Kindern besondere Nähe- und Vertrauensverhältnisse? Ja, viele Kinder entwickeln ein enges Vertrauensverhältnis zu den pädagogischen Fachkräften
Besteht die Gefahr, dass diese im Einzelfall ausgenutzt werden?
Finden in der Kita Übernachtungen oder Ausflüge mit Übernachtungen statt? Nein, es finden keinerlei Übernachtungen statt. Auch keine
Schlafzeiten während der Öffnungszeit.
Gibt es in der Kita bereits Regeln für einen ange- messenen Umgang von Nähe und Distanz? Ja, z.B. die Verhaltensampel hängt täglich einsehbar für alle MitarbeiterInnen und PraktikantInnen aus.
Gibt es im Team Fachwissen über die Themen Gewalt, sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch? Jährlich wird im Qualitätszirkel überprüft, wie aktuell Fortbildungen/Vorträge/Fachtage o.ä. zum Thema besucht werden und entsprechend reagiert.
Gibt es in der Kita bereits wirksame Präven- tionsmaßnahmen zum Schutz der Kinder vor jeder Form von Gewalt? Fortbildungen, Vorträge, Fachtage siehe oben.
Zu den Präventionsmaßnahmen und Verfahrensabläufe die entwickelt und festgelegt wurden zählen Themen wie die Kinderrechte nach Korcak, Partizipation, Sexualpädagogik, ein Verhaltenskodex für Erwachsene, Beschwerdemanagement und Fortbildungen und Leitfäden für das bestehende Personal und Neueinstellungen.
Sind die Zuständigkeiten in der Kita klar definiert und werden diese auch eingehalten, oder gibt es informelle Parallelstrukturen? Dies wird jährlich im Qualitätszirkel reflektiert.
Sind die Kommunikationswege in der Kita transparent oder leicht umgehbar? Durch ein kleines Team, wöchentliche Teambesprechung, vierteljährliche Fachberatung und vierteljährliche Vorstandstreffen existiert viel Austausch.
Durch Personalmangel, wenig Zeitressourcen und unzureichende Arbeitsverteilung können immer wieder Themen in den Hintergrund geraten. Dies wird jährlich im Qualitätszirkel reflektiert.
Welche Strukturen können von Tätern bei der Planung und Umsetzung von Übergriffen auf Kinder genutzt werden?
Wurde das Team schon zum richtigen Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geschult (§ 8a SGB VIII)? Durch eine jährliche Einsicht in alle Weiter-und Fortbildungen etc. der Mitarbeiter, wird hier auf einen regelmäßigen Turnus an Schulung geachtet.
Verhaltensablauf unter Fachkräften bei Gewalt in der Einrichtung
Hinsehen MitarbeiterInnen achten darauf, wie die KollegInnen mit den Kindern umgehen.
Bei unangemessenem, gewalttätigem, übergriffigem Verhalten oder Machtmissbrauch sehen die MitarbeiterInnen aktiv hin und nicht aus falsch verstandener Kollegialität weg.
Eingreifen Hat eine Kollegin/ ein Kollege in einer konkreten Situation die Kontrolle verloren, greifen KollegInnen, die dies beobachten, ein.
Sie unterbrechen die Situation und beenden den Übergriff zum Schutz des Kindes (und letztlich auch zum Schutz der Kollegin/ des Kollegen).
Ansprechen Hat sich die Situation wieder beruhigt, muss die Kollegin/ der Kollege, die/der das Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, von der Fachkraft, die eingegriffen hat, noch am selben Tag auf den Vorfall angesprochen werden.
Die Fachkraft, die eingegriffen hat, schildert den Vorfall aus ihrer Sicht und auch, warum sie diesen als gewalttätig oder als Machtmissbrauch empfunden hat.
Die betroffene Fachkraft bekommt die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen bzw. ihr Verhalten zu erklären.
Wenn notwendig, sollte der Fachkraft Unterstützung angeboten werden, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden.
Hilfe einfordern Die pädagogische Fachkraft bespricht den Vorfall in jedem Fall mit der Leitung und überlegt gemeinsam mit dieser und ggf. mit der betroffenen Fachkraft und dem gesamten Team, wie man solche Situationen zukünftig vermeiden kann.
Leitung informieren Bei massiven Übergriffen oder Gewaltsituationen, aber auch wenn die MitarbeiterInnen das Gefühl haben, bei der betroffenen Fachkraft nicht ernst genommen zu werden, wenden sich diese umgehend an die Kita-Leitung und ggf. auch an den Träger bzw. das Jugendamt.
Verfahrensablauf bei Verdacht gegenüber KollegInnen
Die Verfahrensabläufe werden allen Beschäftigten bei einer Einführung in das Kinderschutzkonzept gezeigt und erläutert. Sie sind gut zugänglich und gut auffindbar in der Einrichtung aufbewahrt.
Anmerkungen zum Verfahrensablauf bei Verdacht unter KollegInnen
Anm. 1: Krisenkommunikation
Zur Krisenkommunikation gehört vor allem auch die Information der Elternvertreter*innen, anderer Eltern, aller Eltern! Der Informationspflicht gegenüber den Eltern sollte man unbedingt zügig aber nicht übereilt nachkommen. Dies ist wichtig, da der Kindergarten dadurch möglicherweise über weitere Vorfälle in Kenntnis gesetzt wird. Externe Beratung (Fachberatung etc.) wird mit in die Planung und Durchführung von Elterngesprächen und Elternabenden einbezogen. Eltern sind verständlicherweise sehr emotional. Ein bedachtsamer, ehrlicher Umgang damit ist wichtig.
⦁ Bitte beachten: Die Information der Eltern sollte nach dem Grundsatz erfolgen: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen sind zu beachten. Die Offenlegung von Täterwissen muss unbedingt vermieden und der Opferschutz sichergestellt sein. Die Information darf keinen Anlass zu übler Nachrede bieten.
Anm. 2: Wenn gewichtige Anhaltspunkte die Vermutung bestätigen:
⦁ Gespräch mit dem*der betroffenen Mitarbeitenden (Informationen einholen, Anhörung, dabei von der Unschuldsvermutung ausgehen, keine suggestiven, sondern offene Fragen stellen)
⦁ Gespräch mit den Sorgeberechtigten (Über Sachstand informieren, bisherige Schritte darstellen, Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten, verdeutlichen, dass gerichtsverwertbare Gespräche nur durch die Kriminalpolizei erfolgen dürfen, nächste Schritte abstimmen)
Anm. 3: Rehabilitationsverfahren
Der Nachsorge ist ein hoher Stellenwert einzuräumen und bedarf in der Regel einer qualifizierten externen Begleitung. Gleichzeitig muss die Leitung umfassend und ausführlich über das Verfahren informieren. Dies bedeutet eine intensive Nachbereitung im Team, aber auch gegenüber Eltern und Elternvertreter*innen. Die Öffentlichkeit im eigenen Sozialraum muss sensibel und ausreichend informiert werden. Die Rehabilitation muss mit der gleichen Intensität und Korrektheit durchgeführt werden, wie die Aufklärung eines Verdachtes.
Fallen in der Gruppe – einmalig oder wiederholt – gewichtige Anhaltspunkte bei einem Kind auf, die eine Kindeswohlgefährdung möglich oder sogar wahrscheinlich erscheinen lassen, wird die Leitung informiert und im Team die persönlichen Wahrnehmungen überprüft. Beobachtungen und Eindrücke diesbezüglich werden dokumentiert.
Verdichtet sich die Sorge in Bezug auf eine Kindeswohlgefährdung durch den Austausch im Team, muss die Leitung nach § 8 a Abs. 4 SGB VIII eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Fachlich ist dies sehr geboten. Die fachliche und persönliche bzw. emotionale Distanz sowie die wichtig Außenperspektive sind in dieser Situation außerordentlich hilfreich.
Die Einbeziehung der Eltern erfolgt – wenn dadurch der Kindesschutz nicht gefährdet wird – nach der Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Gerade bei Fällen sexueller Gewalt sind manchmal durch eine zu frühe Einbeziehung der Eltern ohne hinreichende vorherige fachliche Reflexion schwere Fehler wahrscheinlich.
Für weitere Gesprächsleitfäden und Checklisten ist der Ordner: §8a SGB VIII zu nutzen.